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Abwehrberatung

Unter Abwehrberatung verstehen wir, in einer eingetretenen Situation der Besteuerung für Sie die bestmögliche Lösung gegenüber den Finanzbehörden zu verfechten.

Die Bandbreite dieser Tätigkeiten umfasst steuerliche Rechtsbehelfsverfahren, die Verhandlungen mit den Finanzbehörden zur Lösungsfindung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die Aufarbeitung und Beleuchtung der Vorgänge, welche vor der gegebenen Situation liegen, die Nutzung verfahrensrechtlicher Wege um Ihnen Rechtsschutz zu sichern, die Abwägung von Möglichkeiten zur Lösungsfindung in enger Abstimmung mit Ihnen.

Gerade nach Prüfungstätigkeiten der Finanzämter und bei unterschiedlichen Auffassungen zur steuerlichen Qualifizierung von Lebensvorgängen mündet des Verhalten der Behörde oft in einem Rechtsstreit. Hierbei kann es sich um ein Einzelproblem oder auch um verfahrene Komplettsituationen handeln.

Solche Knoten zu lösen, erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, Verhandlungsgeschick, Kenntnis der komplexen Verfahrensvorschriften im Steuerrecht, eine enge Anbindung an den Mandanten, hochgradiges Engagement und oft außergewöhnliche situationsbezogene Umgangs-formen.

Wir bieten diese Leistungsbandbreite an. Wir besprechen mit Ihnen ein Rettungskonzept zur Wahrung Ihrer berechtigten rechtlichen Interessen, wenn Sie in eine belastende Besteuerungssituation geraten sind.

Abwehrberatung ist immer auch eine Chance zur Verständigung und zu einer individuellen Lösung Ihres Steuerproblems und ermöglicht Ihnen damit auch wieder den Blick für Ihr Kerngeschäft in die Zukunft zu richten.

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