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Unternehmensbewertung

Geplante Veräußerungen oder Erwerbe von Unternehmen werfen immer die Frage nach kaufmännisch angemessenen Kaufpreisen auf.

Unternehmensbewertungen nach Richtlinien der Finanzverwaltung bieten neben einem steuerlich verwertbaren Ergebnis auch den Vorteil Anhaltspunkte für die individuelle Einschätzung von Werten einer wirtschaftlichen Gesamteinheit zu liefern: dies ist als Verhandlungsgrundlage unentbehrlich.

In kleinerem Rahmen gilt dies auch für die Bewertung von Immobilien. Anerkannte Bewertungsmethoden können hier mit realistischen Ergebnissen von uns erarbeitet werden.

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