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Gutachterliche Stellungnahme

Haben auch Sie sich nicht schon in einer Situation gesehen, in der Sie vor einer Entscheidung mit möglicher Verbindung in die Felder der Besteuerung gerne eine zweite fachlich hinterlegte Meinung oder gar ein weiter gehendes Gutachten zu einem konkreten Problem in Händen gehalten hätten?

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, auch wenn Sie noch nicht unser Mandant sind oder nur für eine Fragestellung sein möchten.

Aus unserer Philosophie heraus bieten wir auch diese Leistung an, denn die Besteuerungsvorschriften bergen hohe Risiken von Fehleinschätzungen und geben Anlass, geplante Entscheidungen gegenzuchecken.

Die Darlegung komplexer steuerlicher und rechtlicher Zusammenhänge erlaubt Ihnen eine maßgeschneiderte Entscheidung für bereits verwirklichte Vorgänge wie auch für die Zukunftsplanung.

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