Hanauer Str. 8, 63739 Aschaffenburg | Tel.: 06021 / 62473 – 0

Jahresabschluss

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung und Personengesellschaften müssen einen Jahresabschluss aufstellen der aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht.

Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Anhang und einen Lagebericht erstellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er muss klar und übersichtlich sein. Zudem müssen nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches die entscheidenden Grundsätze berücksichtigt werden.

Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Unternehmer ihren betrieblichen Gewinn ermitteln, wenn sie nicht verpflichtet sind, ihren Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz zu ermitteln und wenn sie dies auch nicht freiwillig tun.

Zudem kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt werden, falls die Gewinnermittlung nicht nach Durchschnittssätzen erfolgen muss. Nicht zur Buchführung verpflichtet sind unter anderem Freiberufler und Kleingewerbetreibende.

Wir beraten Sie und übernehmen Ihren Jahresabschluss, bzw. die Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sowie alle gesetzlich notwendigen Veröffentlichungen.

Mit dem Jahresabschluss oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfüllen Sie nicht nur eine Informationsfunktion für Inhaber, Gesellschafter, Anteilseigner oder Banken (bei einer etwaigen Kreditvergabe), sondern ebenso eine Zahlungsbemessungsfunktion – welche u.a. zusammen mit den einhergehenden Steuererklärungen die Grundlage für die Besteuerung Ihrer Unternehmung bildet.

Wir sind Mitglied